Abschied und Trauer | Unsere Friedhöfe

Zeit des Abschieds und der Trauer

Ein Todesfall bedeutet nicht nur den schmerzlichen Verlust eines geliebten Men-schen; eine Vielzahl von Entscheidungen und Aufgaben sind von den Hinterbliebenen zu treffen … Zu der Ausgestaltung einer Trauerfeier gehören alte — uns vertraute — Rituale, aber auch neue. Sie geben Halt, schaffen ein Gefühl der Gemeinschaft, bringen Trauer zum Ausdruck und helfen, Ängste zu bekämpfen und zu überwinden.
 
Wichtig ist für die Angehörigen, geduldig mit sich und den Mitmenschen umzugehen und Nachsicht zu üben. Trauern ist kräftezehrend. Gönnen Sie sich genügend Ruhe und gestatten sich schöne Gedanken und lassen Erinnerungen zu.
 
Vorbereitung auf den Tod 
Schon zu Lebzeiten den eigenen Tod zu bedenken, kann helfen, noch fester im Leben zu stehen– das Nachdenken über das eigene Sterben sollte nicht verdrängt und die letzte Wegstrecke bewusst vorbereitet werden.
Neben seelsorgerlicher und theologischer Begleitung durch den Pastor oder die Pastorin Ihrer Gemeinde, gehören auch Lebens– und Bestattungsvorsorge dazu (Vorsorgeversicherung, Patienten– und Betreuungsverfügung etc.).
 
Eine kostenlose Broschüre ist im Pfarrbüro erhältlich.
 
Wenn es auf den Tod zugeht 
Wenn ein Leben zu Ende geht, vertrauen Christinnen und Christen auf die Nähe Gottes – Ihr Pastor, Ihre Pastorin ist gern bereit, zu einem sterbenden Menschen zu kommen für ein gemeinsames Gebet oder zur Reichung des Abendmahles.
Zudem gibt es Hospize und ambulante Hospizdienste, die Schwerkranken ein würdevolles Sterben ermöglichen und Angehörige beraten.

Der Abschied 
Wenn ein Mensch gestorben ist, muss ein Arzt zur Ausstellung des Totenscheines gerufen werden. Der Leichnam muss nicht umgehend abgeholt und bestattet werden. Verstorbene dürfen bis zu 36 Stunden im Hause bleiben.
Hier ist eine Aussegnung durch den Gemeindepastor/Gemeindepastorin möglich, um gemeinschaftlich von dem Verstorbenen Abschied zu nehmen.
 
Das von Ihnen gewählte Bestattungsinstitut berät Sie in vielen Fragen, die zu überlegen und zu entscheiden sind. Für dieses Gespräch legen Sie bitte folgende Urkunden des Verstorbenen/der Verstorbenen bereit:
 
Geburtsurkunde, Personalausweis, bei Ehepartnern Heiratsurkunde, ggf. Schei-dungsurkunde bzw. Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners.
Ist die Verstorbene/der Verstorbene Mitglied der Kirchengemeinde, so wird der Tod durch Glockengeläut der Gemeinde verkündet.
 
Mit einer individuellen Todesanzeige in der Zeitung oder mit einem Trauerbrief können Sie den Tod des verstorbenen Menschen bekanntgeben. Hierbei unterstützt Sie das Bestattungsunternehmen.
 
 Das Grab 
Das Grab ist der Ort, der an den verstorbenen Menschen erinnert. 
Das Nutzungsrecht an einem Grab wird für einen bestimmten Zeitraum erworben (25—30 Jahre). Die Art der Bestattung (Sarg/Urne) und die der Grabstelle können von den Angehörigen gewählt werden.
 
Der Nutzungsberechtigte, in der Regel ein Angehöriger des Verstorbenen, ist für die Pflege des Grabes verantwortlich. Manche Hinterbliebene fühlen sich dazu nicht in der Lage. Deshalb bieten auch unsere Friedhöfe Beisetzungen unter einer Rasenfläche an. Die Pflegeverpflichtung ist aufgehoben, und dennoch behalten Trauer und Gedenken ihren Ort.
 
Auch Bestattungen unter einem Baum sowie halb-anonyme Grabplätze sind möglich.
 
Erkundigen Sie sich gern bei der Friedhofsverwaltung nach Bestattungs– und Grabgestaltungsmöglichkeiten auf unseren Friedhöfen.
 
Das Trauergespräch 
Der Seelsorger, die Seelsorgerin, der Trauerredner oder die Trauerrednerin verabreden mit Ihnen ein Trauergespräch.
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Gefühle, Ihren Dank und Ihren Schmerz auszudrücken. Gemeinsam besprechen Sie den Ablauf der Trauerfeier. Wichtige Lebensdaten werden bedacht, auf schwere und schöne Zeiten eingegangen und Menschen benannt, die in dem Leben des Verstorbenen wichtig waren. Eigene Wünsche bei der Liederauswahl und der Grundlage der Predigt/Trauerrede werden berücksichtigt. Nach Absprache ist es auch denkbar, dass Angehörige an der Trauerfeier mitwirken.
 
Die Trauerfeier 
In der Trauerfeier nehmen Sie Abschied. Diese kann in der Friedhofskapelle oder auch direkt an der Grabstelle abgehalten werden.
Zum Trauergottesdienst gehören Lieder, Gebete und Lesungen, die Predigt und der Segen.
 
Lieder und Worte, die Trauernden schon seit Jahrhunderten Trost und Kraft geben. Sie helfen zu klagen über das, was bedrückt und zu danken für das, was schön war. Sie können inmitten von Verzweiflung Trost geben.
Zur Beisetzung werden Sarg oder Urne zur Grabstelle getragen, begleitet von der Trauergesellschaft. Mit einem kurzen Text und einem Gebet werden Sarg oder Urne beigesetzt.
 
Beileidsbezeugungen am Grab sowie anschließendes gemeinsames Kaffeetrinken oder Essen mit den Trauergästen möchten manche Angehörige vermeiden. Und doch ist dieser Weg wichtig:
 
Er führt vom Grab über das Ver-lassen des Friedhofs bis zur ge-meinsamen Mahlzeit mit nahestehenden Menschen zurück ins Leben.
 
Gemeindegottesdienste und Ewigkeitssonntag 
Am Sonntag nach der Beerdigung sind Sie eingeladen, am Gemeindegottesdienst teilzunehmen. Dort wird des verstorbenen Menschen vor Gott gedacht und für die Angehörigen gebetet.
 
In der Regel erfährt die Gemeinde von dem Tod des Verstorbenen auch über den Gemeindebrief, in dem Namen und Alter der Verstorbenen veröffentlicht werden.
 
Am Ewigkeits– oder Totensonntag, dem Sonntag vor dem 1. Advent, gibt es Gedenkgottesdienste für die Verstorbenen des vergangenen Kirchenjahres. 
 
Unsere Kirchengemeinde wird die Angehörigen zu diesem Gedenkgottesdienst gesondert einladen.

Unsere Friedhöfe

Fast alle Friedhöfe im Bereich der Stadt Bleckede werden von der Ev.-luth. Kirchengemeinde Bleckede unterhalten:
  • Alt Garge | Barskamp | Bleckede | Radegast | Garlstorf

Sie alle sind für die Bürgerinnen und Bürger in der Stadt und den Dörfern individuelle Orte für Trauer und Bestattung. In Alt Garge, Garlstorf und Radegast rund um die Kirchen, in Barskamp und Bleckede andernorts mit einer Friedhofskapelle.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Bestattungsunternehmen oder unser Büro.
Marita Koch

Pfarrbüro / Friedhofsverwaltung

marita.koch@evlka.de
05852-1282

Friedhofsgebührenordnung für Bleckede

Friedhofsordnung für Alt Garge und Barskamp

Friedhofsgebührenordnung für Alt Garge und Barskamp

Gestaltungsrichtlinie für die Friedhöfe Barskamp und Alt Garge

Friedhofsordnung für Garlstorf und Radegast

Friedhofsgebührenordnung für Garlstorf und Radegast