Liebe Gemeinde,
am 27. April hat der Kirchenvorstand beschlossen:
Für den Gottesdienstbesuch sowie für kirchliche Trauerfeiern gilt ab sofort folgendes:
ABSTAND ZWISCHEN PERSONEN UND GRUPPEN
Das bislang durch Landesverordnungen geltende Abstandsgebot und die Abstandspflicht sind aufgehoben.
Wir empfehlen jedoch weiterhin, eigenverantwortlich einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Es werden keine besonderen Gruppenplätze mehr ausgewiesen.
MUND-NASEN-BEDECKUNG
Die bislang durch Landesverordnungen geltende Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken oder FFP2-Masken ist aufgehoben. Wir empfehlen weiterhin, eigenverantwortlich eine Mund-Nasen- Bedeckung (möglichst FFP2-Masken) zu tragen.
SINGEN UND BLASINSTRUMENTE
Gemeinsamer Gesang sollte weiterhin reduziert und ggf. mit getragenen FPP2-Masken stattfinden. Die Verantwortung hierfür liegt beim jew. Leitenden des Gottesdienstes in Absprache mit dem/der Organistin.
ZUTRITTSBESCHRÄNKUNGEN (2G, 3G ETC.)
Die bislang durch Landesverordnungen geltenden Zutrittsbeschränkungen sind aufgehoben.
DOKUMENTATION DER TEILNEHMENDEN (CORONA-WARN-APP)
Die bislang durch Landesverordnungen geltende Vorschrift, einen QR-Code zum freiwilligen Check-In anzubieten, ist aufgehoben. Solange die Corona-Warn-App weiterhin in Deutschland genutzt wird, sollte dennoch weiterhin ein QR-Code erzeugt und angeboten werden. Die Verantwortung hierfür liegt beim jew. Leitenden des Gottesdienstes
am 27. April hat der Kirchenvorstand beschlossen:
Für den Gottesdienstbesuch sowie für kirchliche Trauerfeiern gilt ab sofort folgendes:
ABSTAND ZWISCHEN PERSONEN UND GRUPPEN
Das bislang durch Landesverordnungen geltende Abstandsgebot und die Abstandspflicht sind aufgehoben.
Wir empfehlen jedoch weiterhin, eigenverantwortlich einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Es werden keine besonderen Gruppenplätze mehr ausgewiesen.
MUND-NASEN-BEDECKUNG
Die bislang durch Landesverordnungen geltende Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken oder FFP2-Masken ist aufgehoben. Wir empfehlen weiterhin, eigenverantwortlich eine Mund-Nasen- Bedeckung (möglichst FFP2-Masken) zu tragen.
SINGEN UND BLASINSTRUMENTE
Gemeinsamer Gesang sollte weiterhin reduziert und ggf. mit getragenen FPP2-Masken stattfinden. Die Verantwortung hierfür liegt beim jew. Leitenden des Gottesdienstes in Absprache mit dem/der Organistin.
ZUTRITTSBESCHRÄNKUNGEN (2G, 3G ETC.)
Die bislang durch Landesverordnungen geltenden Zutrittsbeschränkungen sind aufgehoben.
DOKUMENTATION DER TEILNEHMENDEN (CORONA-WARN-APP)
Die bislang durch Landesverordnungen geltende Vorschrift, einen QR-Code zum freiwilligen Check-In anzubieten, ist aufgehoben. Solange die Corona-Warn-App weiterhin in Deutschland genutzt wird, sollte dennoch weiterhin ein QR-Code erzeugt und angeboten werden. Die Verantwortung hierfür liegt beim jew. Leitenden des Gottesdienstes